Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Flohmärkte
des FMA Flohmarktagentur-Teams, Veranstalter Oktay Özdemir
Gutenberger Str. 83/8
73252 Lenningen
Telefon 0157/52925606
Bei der Einfahrt und Betreten des Geländes erkennt der
Aussteller die Teilnahmebedingungen und AGB des Veranstalters an.
1.) Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personal ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Ausstellers führen. Die Vergabe des Platzes
erfolgt durch den Veranstalter und / oder dessen Mitarbeiter. Der Aufbau des Standes darf
ausschließlich nur auf der zugewiesenen oder reservierten Fläche erfolgen. Bei Fragen oder
Anregungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des FMA- Marktveranstalter Özdemir.
Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Markt (Zuweisung eines Standplatzes) besteht nicht.
Die vom Veranstalter angegebenen Auf- u. Abbauzeiten sind in jedem Fall einzuhalten, der
Standaufbau muss vor Eröffnung des Marktes abgeschlossen sein.
2.) Beim Befahren / Beginn des Standaufbaus, verpflichtet sich der Aussteller (Mieter) die vollen
Standgebühren in bar zu bezahlen, auf Wunsch wird eine Quittung / Rechnung ausgestellt. Es
wird immer die längste Seite des Standes berechnet. Bei Fahrzeugen ohne Standplätze am
Veranstaltungsort wird die Fahrzeuglänge/-breite nach Metern berechnet. Der
Mindestrechnungsbetrag pro Stand bzw. Fahrzeug beträgt zwei Meter. Bereits bezahlte
Platzgelder werden vom Veranstalter nicht zurückbezahlt. Standplatzreservierungen sind gegen
Vorkasse möglich. Nimmt der Händler/Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, ist
zusätzlich die Standgebühr zu entrichten. Die Standgebühr wird nur bei einer Absage der
Veranstaltung zurückerstattet.
3.) Bei allen Veranstaltungen ist es nicht erlaubt Waren (Kleiderständer, Kartons oder Sonstiges)
in die Besuchergänge zu stellen. Es sind die Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr,
Krankenwagen etc.) freizuhalten.
4.) Grundsätzlich verboten ist das Anbieten von Waffen, Kriegsspielzeug, Uniformen seit 1933,
NS-Emblemen, Pornographischen Schriften und Medien jeglicher Art, Medikamenten, selbst
hergestellter Kosmetika, Chemikalien und lebenden Tiere. Wir setzen beim Verkauf von
zeitgeschichtlichen, militärhistorischen Gegenständen die Kenntnis der gesetzlichen
Bestimmungen voraus. Ausdrücklich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine
andersartige Nutzung, insbesondere in propagandistischer Weise i. S. d. § 86 StGB und § 86a
StGB verboten ist und als Straftat geahndet werden kann.
5.) Grundsätzlich ist der Gewerbliche Verkauf möglich. Wer Non Food Ware, Imbiss- und
Getränke oder andere Lebensmittel verkauft, muss die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen
ihres Warenangebotes einhalten. Der Verkauf bedarf jedoch die vorherige Genehmigung des
Veranstalters. Die Waren sind mit Preisen gut lesbar mit einem evtl. gewährten Mengenrabat
anzubringen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Schäden an dem
zu verkaufenden Warenangebot des jeweiligen Verkäufers. Auf Verlangen des Veranstalters
oder einer Behörde ist die Reisegewerbekarte vorzuzeigen.
6.) Die Aussteller, wie auch die Besucher des stattfindenden Marktes nehmen an der jeweiligen
Veranstaltung auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Der Veranstalter übernimmt keinerlei
Haftung für Personen oder Sachschäden jeglicher Art, insbesondere auch nicht für die Waren
der Aussteller, weder bei Verlust noch bei Beschädigung. Eltern haften für ihre Kinder.
7.) Es wird für Änderungen oder eventuelle Ausfälle von Veranstaltungen die nicht vom
Veranstalter verantwortet werden können, keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben
dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Dies gilt auch für Personen- und Sachschäden die der
Veranstalter nicht zu verantworten hat.
8.) Hat der Marktbetrieb bereits begonnen, ist das Befahren des Marktes ohne vorherige Absprache
des Veranstalters untersagt. Das vorzeitige Verlassen, vor Ende des Marktes ist dies dem
Veranstalter oder einem seiner Mitarbeiter rechtzeitig mitzuteilen, damit entsprechende
Personen- oder Sachschäden ausgeschlossen und vermieden werden können.
9.) Den Anweisungen des Veranstalters und seinen Mitarbeitern ist Folge zu leisten, wir behalten uns bei Zuwiderhandlung und Verstößen das Recht eines Marktverbotes, einer Strafanzeige und dadurch entstehende Regressansprüche vor.
10.) Der Abbau des Standes hat rechtzeitig zum Ende des Marktes zu erfolgen. Der Platz ist sauber
und von jeglichem Müll befreit zu hinterlassen (Kaffeebecher, Essensresten, Zigarettenkippen
und sonstigem Unrat). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Müllkaution in Höhe von
15,00€ zu erheben, die am Ende bei sauberem Verlassen des Platzes zurückerstattet wird.
11.) Werden Verstöße gegen unsere AGB bekannt, oder diese nicht eingehalten behalten wir uns den
Ausschluss an der Teilnahme des Marktes vor. Bei grobem Verstoß wird ein Marktverbot
ausgesprochen.
12.) Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam, unvollständig, lückenhaft, unwirksam werden
oder anfechtbar sein, sollen die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon nicht
berührt werden. An der Stelle soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.